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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08, 10 S 22.08, 10 S 23.08, 10 S 24.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08, 10 S 22.08, 10 S 23.08, 10 S 24.08 (https://dejure.org/2008,31026)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2008 - 10 S 21.08, 10 S 22.08, 10 S 23.08, 10 S 24.08 (https://dejure.org/2008,31026)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - 10 S 21.08, 10 S 22.08, 10 S 23.08, 10 S 24.08 (https://dejure.org/2008,31026)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Denn ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung bzw. ein widersprüchliches Verhalten der Gemeinde im Vorfeld einer Erschließungsbeitragserhebung kann eine unbillige (sachliche) Härte darstellen und wird deshalb von der Regelung des § 135 Abs. 5 BauGB erfasst (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 -, juris).

    Denn selbst wenn ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Vorausleistungsbescheide, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).

    Insoweit schließt indes § 135 Abs. 5 BauGB die Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben aus (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 a.a.O.; Driehaus a.a.O. § 26 RN 14).

    Damit schildert die Antragstellerin zu 2) - die Richtigkeit ihres Vorbringens unterstellt - ein Vertrauen schaffendes, angesichts der nunmehrigen Beitragserhebung widersprüchliches Verhalten der Gemeinde, das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1994 a.a.O. allein für die Frage eines Billigkeitserlasses von Belang ist.

  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Aus diesem Grund steht es den Gemeinden frei, in ihren Erschließungsbeitragssatzungen den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal bestimmen (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, juris; Driehaus a.a.O. § 11 RN 53).

    Denn wenn im Zeitpunkt der Aufhebungssatzung die (übrigen) Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen, ist sie gehindert, danach anfallende Kosten als Erschließungsbeitrag geltend zu machen (s. zur Beschränkung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes auf die bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht angefallenen Kosten: BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1977 a.a.O.; Driehaus a.a.O., § 19 RN 24).

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts steht von den für die Frist allein maßgeblichen kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen (s. hierzu: BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 a.a.O. und 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, juris) allein der Erwerb des Straßenlandes aus, der nach § 132 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 b) der EBS 2005 zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung (u.a.) der streitgegenständlichen Anbaustraßen gehört.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt - in Übereinstimmung mit dem in § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO normierten allgemeinen Grundsatz - in seinem Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - (juris) auf diesen Zeitpunkt ab.

  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Billigkeitserlaß.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Dies gilt auch, wenn der angefochtene Beitragsbescheid nicht die endgültige Heranziehung, sondern eine Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 BauGB betrifft (BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 -, juris).

    Denn selbst wenn ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Vorausleistungsbescheide, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 6. Juni 1975 - IV C 27.73 -, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7, und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris), der in der Literatur beigepflichtet wird (Driehaus a.a.O. § 6 RN 59; Fischer in: Hoppenberg/De Witt (Hrsg.), Handbuch des öffentlichen Baurechts, 23. EL August 2008, Kapitel F RN 53), ist nicht jede Doppelbelastung zugunsten eines Grundstückseigentümers zu berücksichtigen.

    Denn eine Doppelbelastung ist letztlich Folge einer im Risikobereich der Grundstückseigentümer getroffenen Entscheidung, nämlich der Entscheidung, von diesem Erschließungsunternehmer ein Grundstück zu einem Preis zu kaufen, der Erschließungskosten einschließt, obgleich die Erbringung der Gegenleistung nicht wahrhaft gewährleistet ist (BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Schließlich haben die Beschwerden der Antragstellerinnen selbst dann keinen Erfolg, wenn trotz des hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges auch bei Fehlen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides eine Interessenabwägung vorzunehmen wäre (s. zu den Voraussetzungen eines derartigen Ausnahmefalles: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Denn selbst wenn ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Vorausleistungsbescheide, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Denn selbst wenn ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Vorausleistungsbescheide, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).
  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94

    Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts steht von den für die Frist allein maßgeblichen kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen (s. hierzu: BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 a.a.O. und 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, juris) allein der Erwerb des Straßenlandes aus, der nach § 132 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 b) der EBS 2005 zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung (u.a.) der streitgegenständlichen Anbaustraßen gehört.
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08
    19 a) Entgegen der Ansicht der Antragstellerin zu 2) steht § 129 Abs. 2 BauGB der Rechtmäßigkeit der Vorausleistung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (s. zu diesem, von dem Verwaltungsgericht zu Recht zugrunde gelegten Prüfungsmaßstab: BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300.02 -, NJW 2002, S. 2225, und - bei hier nicht vorliegender überlanger Verfahrensdauer - vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446.04 -, NVwZ 2005, S. 438; Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 S 18.07) nicht entgegen.
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

  • BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70

    Auswirkungen der unentgeltlichen Übergabe einer unfertigen Unternehmerstraße auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1984 - 3 A 2691/82

    Anrechnung; Erschließung; Beitrag; Erschließungsanlage; Aufwendungen

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Weitergehende Angaben zu den "Berechnungsgrundlagen" musste der Ausbaubeitragsbescheid nicht enthalten (vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 6.11.2008 - OVG 10 S 21.08 - juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304

    Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1

    Hier schließt § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB als speziellere Regelung die Anwendbarkeit des in gleicher Weise im öffentlichen Recht und namentlich auch im Erschließungsbeitragsrecht Geltung beanspruchenden Grundsatzes von Treu und Glauben aus (BVerwG vom 17.6.1994 NVwZ 1995, 1213; OVG Berlin-Brandenburg vom 6.11.2008 Az. OVG 10 S 21.08 RdNr. 28; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, RdNr. 14 zu § 26; Ludyga/Steiner, Erschließungsbeitrag, RdNr. 35 zu § 135 BauGB).
  • OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22

    Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung;

    [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 23 f.; ebenso etwa OVG Hamburg, Urteil vom 12.5.2016 - 1 Bf 118/14 -, juris Rn. 215; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2008 -10 S 21/08 -, juris Rn. 28] Die Frage des treuwidrigen Verhaltens der Gemeinde ist in diesen Fällen, anders ausgedrückt, erst auf der nachgelagerten Ebene des Beitragserlasses nach Maßgabe des § 135 Abs. 5 BauGB zu prüfen, berührt aber die Rechtmäßigkeit der alleine in Streit stehenden Festsetzung eines erschließungsrechtlichen (Vorausleistungs-) Beitrags nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2013 - 9 S 82.12

    Erschließungsbeitragsrecht: nichtiger Erschließungsvertrag;

    Das erscheint unangemessen, weil die aktuellen Grundstückseigentümer berechtigt sind, sich in diesem Fall mit einem Rückforderungsverlangen an ihren Rechtsvorgänger zu wenden (vgl. wiederum zum vorliegenden Erschließungsgebiet: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2008, OVG 10 S 21.08, juris, Rdnr. 22).

    Das bedeutet nicht unbedingt, dass ein Vorausleistungsbescheid schon dann als rechtmäßig anzusehen wäre, wenn anzunehmen ist, dass immerhin im Erlasszeitpunkt eines noch ausstehenden Widerspruchsbescheides zu erwarten sein wird, dass jedenfalls gerechnet ab dann eine endgültige Herstellung binnen vier Jahren prognostiziert werden kann; eine solche Sichtweise (so noch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. November 2008, OVG 10 S 21.08, juris, Rdnr. 37 f.) würde die Vier-Jahres-Frist des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB deutlich entwerten.

  • VG Neustadt, 07.11.2014 - 4 K 478/14

    Erschließungsbeitrag -Zeitpunkt der Beurteilung eines Widerspruchsbescheids -

    Zwar wird in der Rechtsprechung die Rechtsauffassung vertreten, dass dann, wenn die satzungsgemäße Herstellungsregelung den Grunderwerb als Herstellungsmerkmal vorsieht, es für die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung ausreichen könne, wenn die Gemeinde die Möglichkeit habe, im Wege einer Abweichungssatzung auf den Grunderwerb als Herstellungsmerkmal zu verzichten und es für einen solchen Verzicht hinreichende Anhaltspunkte gebe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2008 - OVG 10 S 21.08 - juris ).

    Bestünden deshalb in dem für die Prognose des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Gemeinde innerhalb der nächsten vier Jahre diese Satzungsbestimmung aufhebe, so dürfte die noch gültige Bestimmung des Grunderwerbs als Herstellungsmerkmal der Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheides nicht entgegenstehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2008, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 9 S 1.22
    Auch in anderen Entscheidungen hätten das OVG Berlin-Brandenburg und das Verwaltungsgericht Frankfurt(Oder) entschieden, dass der beitragsfähige Erschließungsaufwand den aufgrund des nichtigen Erschließungs- und Finanzierungsvertrages von 1994 von der Gemeinde an die G... zu erstattenden Kosten entspreche (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2008 - OVG 10 S 25.08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. November 2008 - OVG 10 S 21/08, 10 S 22/08, 10 S 23/08, 10 S 24/08 - ; Beschlüsse des Senats vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 - und vom 16. März 2010 - OVG 9 S 2.09 - ; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 24. März 2010 - 7 L 407/08 - ; Beschlüsse vom 13. August 2008 - 7 L 130/08 u.a - .; Beschlüsse vom 21. und 24. Januar 2014 - 3 K 301/13, 3 K 302/13, 3 K 303/13, 3 L 297/13-).
  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 6 B 13.1386

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Absehbarkeit der endgültigen

    Da sich die nach § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzustellende Prognose auf die "endgültige" Herstellung bezieht" setzt der Erlass eines Vorausleistungsbescheids demnach voraus" dass ein vollständiger Grunderwerb für die nach Maßgabe des Bauprogramms benötigte - gesamte - Grundfläche der Anbaustraße "Weinleiten" innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist (vgl. OVG Berlin-Bbg." B.v. 6.11.2008 - OVG 10 S 21.08 - juris Rn. 36).
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